Um einen ordnungsgemäßen und unfallfreien Reitbetrieb sowie den betrieblichen Ablauf zu gewährleisten bitten wir, folgende Stallordnung zu beachten.
Um Schäden an Personen, Pferden und Gegenständen zu verhindern bitten wir um Ruhe und Ordnung auf dem gesamten Betriebsgelände.
Öffnungszeiten:
Montags bis Freitags 7.00 Uhr bis 22.00 Uhr
Samstags, Sonntags und Feiertags 7.00 Uhr bis 18.00 Uhr
Rund um die Stallungen
In allen Gebäuden herrscht striktes RAUCHVERBOT!
Pro Pferdebox stehen jedem Einsteller ein zur Verfügung.
Außerhalb der zu nutzenden und zugewiesenen Räume dürfen keinerlei Gegenstände abgestellt oder gelagert werden.
Auf der gesamten Reitanlage gilt die „Straßenverkehrsordnung“. Es ist Schrittgeschwindigkeit zu fahren. Die Fahrzeuge sind in den gekennzeichneten Parkflächen abzustellen.
Pferdeanhängerplätze werden zugewiesen. Für Pferdeanhänger, die auf den Grundstücken der Reitanlage geparkt werden, übernehmen wir keine Haftung für Beschädigungen oder Diebstahl.
Auf der Anlage müssen Hunde grundsätzlich an der Leine geführt werden.
Die Hufe sind vor Verlassen der Box zu reinigen.
Reithallen, Aussenplatz und Paddocks sind abzuäppeln.
Alle benutzten Geräte sind sauber und sachgerecht an ihren Platz zurück zu stellen bzw. zu hängen.
Weidegang erfolgt während der Weidesaison ( ca. April bis ca. Oktober).
Bei starkem Regen und während der Wintersaison bleiben die Weiden grundsätzlich gesperrt. Dann sind die Winterpaddocks zu nutzen.
Pensionspferde
Der Betrieb vermietet Boxen für die Unterstellung von Pensionspferden einschließlich Fütterung, entmisten und Einstreu. Für die Einstellung ist ein besonderer Boxenmietvertrag abzuschließen. Diese Stallordnung ist in ihrer jeweils gültigen Fassung Bestandteil des Einstellvertrages.
Treten im Stall Seuchen oder ansteckende Krankheiten auf, welche den gesamten Pferdebestand gefährden, so ist der Betrieb berechtigt, nach Anhören von mindestens 2 Tierärzten alle zum Schutze der Pferde erforderlichen Maßnahmen zu treffen. Widersetzen sich Pferdebesitzer diesen Anordnungen, so kann der Betrieb die sofortige Entfernung dieser Pferde verlangen.
Für eingestellte Pensionspferde sind vom Halter angemessene Tierhalterhaftpflichtversicherung abzuschließen.
Reitschule
Jeder, der Leistungen der Reitschule Gut Waldsee in Anspruch nimmt oder das Anwesen als Besucher betritt, erklärt sich stillschweigend mit den folgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen einverstanden:
Die Reitschüler /
Besucher über 18 Jahren oder der/die Inhaber der Personensorge für die minderjährigen Reitschüler, sind darüber informiert, dass der Umgang mit Pferden auch bei entsprechender Aufsicht mit
Risiken verbunden ist. Dazu gehört insbesondere das Risiko von Verletzungen, etwa durch Stürze, Folgen durch Scheuen der Pferde oder ähnlich unvorhersehbare Ereignisse.
Reiten im Gelände
Um auch außerhalb unserer Stallungen ein gutes Bild abzugeben hier noch einige Hinweise für ein korrektes Verhalten im Gelände nach den Richtlinien der FN.
Personen und Haftpflicht
Alle Vorgänge auf der Reitanlage geschehen auf eigene Gefahr. Der Hofinhaber haftet nicht für Unfälle, Verlust oder Schäden jeglicher Art, die insbesondere durch Privatpferde, Diebstahl, Feuer oder andere Ereignisse, vor allem gegenüber Personen, Pferden oder anvertrautem Gut verursacht werden, oder sonst wie an privatem Eigentum des Kunden oder Besuchers entstehen, soweit der Hofbesitzer nicht gegen Schäden versichert ist oder dieses nicht auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit seitens des Hofbesitzers, seiner Erfüllungsgehilfen oder irgendwelcher sonstigen Hilfspersonen beruht.
Es empfiehlt sich, Sattelzeug und andere Gegenstände über die private Hausratsversicherung selbst zu versichern.
Der Hofinhaber hat das Recht Reiter/-innen, die trotz mehrfacher Verwarnungen (dreimalig) erheblich gegen die Stallordnung oder das Tierschutzgesetz verstoßen, von der Benutzung der Anlage auszuschließen.
Für Reiter/-innen, unter 18 Jahren ist ein bruchsicherer und splitterfester Reithelm mit Kinnriemen vorgeschrieben. In den Reit- sowie Einzelstunden gilt für jeden Reiter eine Helmpflicht. Auch alle anderen Reiter/innen weist der Hofinhaber hiermit auf die Zweckmäßigkeit eines solchen Kopfschutzes hin.
Die Reiter werden gebeten, sich unbedingt an die Bahnordnung der LPO zu halten, d.h. Vorsicht und gegenseitige Rücksichtnahme walten zu lassen.
In der großen Reithalle ist das Longieren und Wälzen lassen der Pferde nicht gestattet.
Das Longieren in der kleinen Reithalle ist nur gestattet, wenn die anwesenden Reiter dies ausdrücklich gestatten. Wenn ein Pferd longiert wird, haben Reiter, die später hinzukommen, Rücksicht zu nehmen.
Das Laufenlassen von Pferden ist nur in der kleinen Reithalle gestattet.
Der Betrieb von privaten Elektrogeräten (Kühlschrank, Kaffeemaschine usw.) ist nicht gestattet.
Privatpersonen, Einstellern und nicht in der Reitschule Gut Waldsee angestellten Reitlehrern ist es nicht gestattet auf dem Gelände Gastreitern Unterricht zu erteilen.
Aus Versicherungstechnischen Gründen ist das Angebot der Reitschule zu
nutzen die dafür ausgebildetes Personal und Pferde zur Verfügung stellt
Kinder unterliegen während der gesamten Zeit ihres Aufenthaltes auf der Reitanlage der Aufsichtspflicht ihrer Eltern. Wir weisen darauf hin, dass wir für Unfälle keinerlei Haftung übernehmen.
Der Nachweis einer Reitpferdehaftpflicht für jedes Pferd ist erforderlich und gewünscht.
Die Stallordnung ist auch für Familienangehörige, Gastreiter und Besucher bindend.
Änderungen bzw. Ergänzungen dieser Ordnung behalten wir uns vor!